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Spielordnung Fassung vom 26.01.2024

  Spielordnung des Skatclub Kiepenkerl Münster

1. Geltungsbereich:

Diese Spielordnung gilt neben der Satzung für alle Skatveranstaltungen des Skatclubs Kiepenkerl Münster wie z.B. Vereinsabende, Vereinsaktivitäten, Veranstaltungen der ISPA und des DSKV.

2. Allgemeine Regeln der Spielordnung

Es gelten die Regeln der ISkO (=Internationale Skatordnung) sowie die Regeln des DSkV für Veranstaltungen und den Datenschutz. Präzisierungen unter 10. 

3. Spielleitung

Wenn nicht anders bestimmt, übernehmen bei vereinsinternen Veranstaltungen die anwesenden  Mitglieder des Vorstandes die Spielleitung. Ihre Aufgabe ist es, die Umsetzung der Spielordnung zu gewährleisten. Regelfragen werden durch anwesende Schiedsrichter entschieden. Ist kein Schiedsrichter anwesend, übernimmt die Spielleitung die Klärung des Streitfalls.

4. Übungsabende und Vereinsmeisterschaft

Übungsabende finden regelmäßig Donnerstags um 19:15 Uhr im Vereinslokal statt.  Übungsabende können vom Vorstand aus besonderen Gründen zeitlich und örtlich verlegt werden. Als EDV Plattform wird die SkatGuru App benutzt. Gespielt werden 2 Listen mit je 40 Spielen am 4er Tisch (30 Spiele am 3er Tisch). Wenn möglich, wird ausschließlich an 3er Tischen gespielt. Für verlorene und eingepasste Spiele beschließt die Mitgliederversammlung ein Verlustspielgeld.

Die Tischverteilung erfolgt außerhalb der Setzphase nach dem Prinzip: Zufallsverteilung in Serie 1; Serie 2 gesetzt nach Ergebnissen Serie 1.

Innerhalb der Setzphase vom 1.11. bis Jahresende werden alle Spieler an allen Tischen nach den  Durchschnittspunktzahl der jeweiligen Spieler gesetzt.  An jedem Übungsabend wird ein freiwilliger Preisskat über 2 Serien ausgespielt (Startgeld 10 Euro). Das Startgeld wird in voller Höhe ausgeschüttet, 50% der Teilnehmer erhalten einen Preis. Es wird eine Vereinsmeisterschaft ausgetragen, bei der alle Spieler und Spielerinnen gewertet werden, die mindestens 40 Spiellisten gespielt haben bzw. zum Jahresende noch spielen können. Wer am Jahresende die höchste Durchschnittspunktzahl erreicht hat, ist Vereinsmeister des betreffenden Jahres. Platzierungen in der Vereinswertung werden mit einem Geldpreis versehen. Über die Höhe der Einzelpreise entscheidet der Vorstand. Berücksichtigt werden sollen nach Möglichkeit alle Spieler, mindestens aber 50% der Spieler, die die Mindestzahl von 40 Listen erreicht haben.

5. Pokalwettbewerb

Die erste Liste, die ein Spieler innerhalb eines Kalendermonats spielt, ist automatisch eine Pokalliste. Von den max. möglichen 12 Pokallisten werden die besten 8 Listen gewertet. Die Reihenfolge der Plätze ergibt sich aus den erreichten Punktzahlen am Jahresende.  Wer die meisten Punkte innerhalb der acht Wertungslisten hat, ist Pokalsieger. Der Verein veröffentlicht  zu Beginn eines Kalendermonats die aktuellen Zwischenergebnisse aus dem Vormonat. Der Pokalwettbewerb erhält als Preisgeld regelmäßig 70% der Summe, die für die Vereinsmeisterschaft vorgesehen ist. 50% der Spieler, die 8 Listen oder mehr gespielt haben, bekommen einen Geldpreis. Die Kosten für den Pokalwettbewerb trägt der Verein, die Beteiligung ist für Vereinsmitglieder kostenfrei.

6. Gastspieler

Neue SpielerInnen sind jederzeit an den Übungsabenden gern gesehene Gäste!  Gastspieler können am Preisskat teilnehmen, aber nicht am Pokalwettbewerb und nicht an der Vereinsmeisterschaft. Listen, die als Gastspieler gespielt werden, werden bei Vereinsbeitritt für die Jahreswertung berücksichtigt. Ein Gastspieler muss mindestens 10 Listen gespielt haben, bevor er die Mitgliedschaft zur Aufnahme in den Verein beantragen kann. Eine Verpflichtung zur Mitgliedschaft gibt es nicht.

7. Regeln für Abbruch von Listen

     Sollte eine Spielliste während eines Ü-Abends nicht zu Ende gespielt werden  können, gelten folgende Regeln:

  1. Gespielte Spiele können nicht annulliert werden
  2. Der Spieler, der für den Listenabbruch verantwortlich ist, bekommt sein Liste auf 0 gestellt, Negativzwischenstände werden verdoppelt.
  3. Die betroffenen Spieler können die Liste entweder
  4. a) mit einem von der Spielleitung bestimmten Spieler zu Ende spielen
  5. b) mit einem zugelosten Vorstandsmitglied innerhalb von 14 Tagen zu Ende spielen
    c) für den fehlenden Teil der Liste den „Saalschnitt“ angerechnet bekommen

 

Die Entscheidung über die Vorgehensweise trifft die Spielleitung vor Ort unter Berücksichtigung der Ursache des Listenabbruchs, der Auswirkungen für die Spieler und den Wünschen der Spieler.

 

8. Ligaspielbetrieb

Der Verein strebt an, allen SpielerInnen, die es möchten, eine Teilnahme am Ligaspielbetrieb von ISPA oder DSkV zu ermöglichen. Der Verein kann dies aber naturgemäß nicht garantieren. Die Zusammenstellung einer Mannschaft erfolgt durch den jeweiligen Mannschaftsführer. Die Mannschaft, die in der höchsten Liga spielt, wird als erste zusammengestellt, die Mannschaft, die am niedrigsten spielt, als letzte. Die Teilnahme an einer Mannschaft erfolgt freiwillig. Eine gerade aufgestiegene Mannschaft in eine höherklassige Liga hat das Recht, die erste Spielzeit in der höheren Spielklasse in derselben Besetzung antreten zu können. Hiervon kann abgewichen werden, wenn einer der aufgestiegenen Spieler freiwillig in eine andere Mannschaft wechseln will.

9. Sanktionen

Unfaires, unsachliches sowie unsportliches Verhalten werden von der Spielleitung und/oder den Vorstand durch Sanktionen geahndet. Dabei ist auf die Verhältnismäßigkeit der Sanktionen besonderer Wert zu legen. Ermahnung: Die Spielleitung ermahnt Spielerinnen, wenn sie durch ihr Verhalten den Veranstaltungsablauf stören. Verwarnung (Gelbe Karte): Die Spielleitung verwarnt SpielerInnen, wenn sie nach einer  Ermahnung den Veranstaltungsablauf weiter stören und bei schwerwiegenden Verstößen. Verweis (Rote Karte): Die Spielleitung verweist SpielerInnen, wenn sie nach einer  Verwarnung den Veranstaltungsablauf weiter stören und bei besonders schwerwiegenden Verstößen. Ein Verweis führt mindestes zum Ausschluss aus der laufenden Veranstaltung und zum Ausschluss von Übungsabenden bis zu 6 Wochen. Abgebrochene Listen gehen zu Lasten des/ der Betroffenen. Ein Verweis wird vom Vorstand protokolliert und dem Mitglied schriftlich bekannt gegeben. Widerspruchsrecht: Gegen einen Verweis durch die Spielleitung kann innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe schriftlich Widerspruch eingelegt werden. Das Vereinsmitglied ist innerhalb einer Woche nach Eingang des Widerspruchs vom Vorstand anzuhören. Über die Gültigkeit des Verweises entscheidet der Vorstand bindend.

10. Datenschutz/Veröffentlichungen

Im Rahmen seines Vereinszweckes veröffentlicht der Verein Spielergebnisse von Vereinsmitgliedern und Gästen namentlich. Dies kann in tabellarischer Form oder in Form von Berichten, Fotos oder Spiellisten erfolgen. Die Berichterstattung erfolgt i.a.R. auf der Homepage des Clubs. Mit der Teilnahme an Übungsabenden und/oder der Mitgliedschaft im Club stimmt der Spieler die entsprechenden Veröffentlichungen zu.